Gewalt gegen Frauen
Positive Entwicklungen
In den letzten Jahren hat es viele positive Entwicklungen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen gegeben. Maßgeblich dabei waren
1997 Vergewaltigung in der Ehe wurde Straftatbestand
Mitte der 1990er Jahre nahmen die UN, die WHO und die EU sich des Problems der Gewalt gegen Frauen an und machten es zu einer Frage der Menschenrechte und der Gesundheitssicherung
2002 trat in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GschG) in Kraft
2007 Anti-Stalking-Gesetz §238 StGB
2013 wurde das bundesweite Hilfetelefon eingerichtet
2016 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung § 177 u. 184i StGB – „Nein heißt Nein!“
2018 trat in Deutschland die Istanbul Konvention in Kraft – Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Aber Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und auch die politischen und rechtlichen Grundlagen garantieren keine Umsetzung, die einer Gleichstellung entspricht.
In den letzten Jahren haben wir im Rahmen der Auricher Frauenwochen die Historie des Gewaltschutzes erarbeitet und vorgestellt. Anschließend haben wir als Schwerpunkt die Frauen in den Blick genommen, die nicht in Europa sozialisiert wurden und ihre Rechte und Möglichkeiten nicht kennen bzw. besondere kulturelle Schwierigkeiten bei der Erlangung dieser Rechte haben.
Es wurden Vorträge mit arabischer und kurdischer Übersetzung für Migrantinnen mit anschließenden Gesprächsrunden organisiert.
Es wurden Vorträge mit arabischer und kurdischer Übersetzung für Migrantinnen mit anschließenden Gesprächsrunden organisiert.
Die gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung eröffnet immer wieder neue Möglichkeiten und stellt uns vor neue Herausforderungen. In dem Themenbereich „Gewalt gegen Frauen“ wird es auch in Zukunft weitere spannende und aktuelle Aspekte geben, die bearbeitet werden können.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin
Irene Pflüger
Frauenberatungsstelle bei Gewalt
Tel.: 04941 964385
E-Mail: drkfrauenberatung.aurich@t-online.de