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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können.
Die Betreuungsstelle des Landkreises Aurich informiert in einem Vortrag über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend haben die Zuhörerinnen und Zuhörer ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Diese Veranstaltung ist offen für alle Interessierte, nicht nur für Frauen.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Kursnummer: 160201

Datum

19.09.2022
Vorbei!

Uhrzeit

19:00 - 20:30

Kosten

7,00€

Veranstaltungsort

KVHS Aurich
Oldersumer Str. 65-73, 26605 Aurich

Veranstalterin

Kreisvolkshochschulen Aurich-Norden, Standort Aurich
Telefon
04941 - 95 800
E-Mail
info@kvhs-aurich.de
Website
http://www.kvhs-aurich.de